Firmensanierung und Insolvenzvermeidungsstrategien
Eine seiner Kernkompetenzen liegt im Insolvenz- und Sanierungsrecht mit den damit verbundenen Fragestellungen angrenzender Rechtsgebiete (Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht u. a.).
Die Firmensanierung beginnt regelmäßig mit der Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Mandanten, insbesondere im Hinblick auf zu ermittelnde Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Bei drohender Insolvenzreife gilt es, die Geschäftsführer vor der persönlichen straf- und zivilrechtlichen Haftung zu bewahren.
Primäres Ziel ist stets die Ermittlung der Möglichkeiten der Unternehmensfortführung.
Dieses Ziel kann häufig auf Grundlage eines von Herrn Rechtsanwalt Harsch erarbeiteten Sanierungskonzepts erreicht werden. Bei umfangreicheren Mandaten kooperieren wir mit Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Wesentlicher Gegenstand der Interessenvertretung sind regelmäßig durchzuführende bi- und multilaterale Verhandlungen mit den Gläubigern
zur Vermeidung oder Beseitigung der Insolvenzreife.
Bei Durchführung des Insolvenzverfahren vertreten wir die Interessen des Schuldnerunternehmens gegenüber Gläubigern und dem Insolvenzverwalter als Verfahrensbevollmächtigte.
Gläubiger- und Schuldnerinteressen können im Einzelfall auch durch Erstellung eines Insolvenzplans gewahrt werden. Häufig wirken wir auch bei der Gestaltung der Konzepte für eine übertragende Sanierung mit oder stehen unseren Mandanten unterstützend beim Kauf von insolventen Unternehmen zur Seite.
Im Fall der persönlichen Haftung der Inhaber oder Geschäftsleiter betreuen wir diese auch im Rahmen ihrer persönlichen Schuldenbereinigung bis hin zur Durchführung des unter Umständen notwendigen privaten Insolvenzverfahren.