Verkehrsrecht

„Wenn´s hinten kracht gibts vorne Geld“… diese Volksweisheit ist jedoch nicht immer zutreffend.

Bei der Unfallregulierung geht es um die Abwicklung der aus einem Verkehrsunfall resultierenden Ansprüche. Es handelt sich um zivilrechtliche Ansprüche, letztlich um die Frage „Wer kann von wem wie viel verlangen?“.

Bei der Unfallregulierung geht es nicht vorrangig darum, wer sich strafbar gemacht hat, oder wer durch verkehrswidriges Verhalten einen Ordnungswidrigkeitentatbestand verwirklicht hat. Diese Umstände wirken sich aber möglicherweise im Zusammenhang mit der Frage nach der Haftung aus. Die bei der Unfallregulierung zu beachtenden Rechtsvorschriften wurden durch das in 2002 verabschiedete „zweite Gesetz zur Änderung schadendersatzrechtlicher Vorschriften“ in mehrfacher Hinsicht geändert. Insbesondere kann nach der neuen Rechtslage im Rahmen des Schadensersatzanspruchs die Erstattung eine Umsatzsteuerbetrags nur noch dann verlangt werden, wenn die Umsatzsteuer tatsächlich angefallen ist, § 249 Absatz 2 BGB. Das bedeutet, dass bei der Abrechung eines Unfallschadens auf Gutachtenbasis die Umsatzsteuer nicht ersetzt verlangt werden kann weil sie tatsächlich nicht anfällt.

Bei der Unfallregulierung gibt es eine Vielzahl von denkbaren Ansprüchen, Anspruchstellern, Anspruchsgegnern und Anspruchsgrundlagen. Die zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen sind nicht in einem einzelnen Gesetz geregelt, sondern in verschiedenen Gesetzen. Es gibt zu allen Teilbereichen des Straßenverkehrs-Zivilrechts umfangreiche Rechtsprechung, die bei der Ermittlung und Abwicklung von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen zu beachten ist.

In der Praxis ist ein Verkehrsunfall regelmäßig mit zahlreichen rechtlichen Konsequenzen verbunden, von denen die zivilrechtlichen Ansprüche nur einen Teil darstellen. Daneben sind oftmals im Zusammenhang mit dem Unfall Ordnungswidrigkeiten begangen worden oder es sind Probleme aus dem Bereich Verkehrsstrafrecht aufgetreten. Die einzelnen rechtlichen Fragestellungen aus den unterschiedlichen Gebieten sind sinnvoller Weise im Zusammenhang zu betrachten und zu bearbeiten, weil ein rechtlicher Aspekt sich auch auf andere rechtliche Fragen auswirken kann.

Die Frage, ob es wegen eines Verkehrsunfalls zu einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid oder zu einem rechtskräftigen Urteil kommt, kann sich auch auf die zivilrechtliche Abwicklung des Unfalls auswirken. Umgekehrt können in einem Strafverfahren auch Angaben berücksichtigt werden, die zuvor im Rahmen der Unfallregulierung gegenüber einer Versicherung oder einem sonstigen Dritten gemacht wurden.

Der Rechtsanwalt hat im Regulierungsgeschehen dafür zu sorgen, dass der Geschädigte möglichst zügig und möglichst umfassend Schadensersatz erhält. Zu diesem Zweck muss der Rechtsanwalt darauf hinwirken, dass möglichst frühzeitig der Anspruch des Geschädigten geltend gemacht wird. Sofern der Ersatzpflichtige, wie dies oft geschieht, „auf Zeit spielt“ und irgendwelche vermeintlich plausiblen Argumente für eine Verzögerung der Regulierung vorbringt, hat der Rechtsanwalt zu prüfen ob die vorgebrachten Argumente akzeptiert werden können.

Der Rechtsanwalt hat auch etwaige Einwände des Ersatzpflichtigen zur Schadenshöhe zu prüfen und gegebenenfalls auszuräumen. Soweit eine zügige, außergerichtliche Erfüllung der Schadensersatzforderungen des Geschädigten nicht erreicht werden kann, hat der Rechtsanwalt zu prüfen, welcher Betrag mit Aussicht auf Erfolg mittels einer bei Gericht einzureichenden Klage geltend gemacht werden kann. Schließlich ist es die Aufgabe des Rechtsanwalts, die Klageschrift zu formulieren und bei dem zuständigen Gericht einzureichen.

Wir beraten Sie gerne und vertreten Sie selbstverständlich außergerichtlich wie auch gerichtlich.

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